Zurück auf den Platz: Leitfaden für Vereine
Anfang Mai haben sich Bund und Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. In Nordrhein-Westfalen ist seit Donnerstag, 7. Mai 2020, der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Wichtig: Der Fussball unterliegt dabei als Kontaktsportart jedoch weiterhin besonderen Vorgaben.
Der DFB und seine Landesverbände haben einen Leitfaden zusammengestellt, der hilfreiche Tipps gibt, was Vereine, Trainer*innen und Spieler*innen unter den gegenwärtigen Vorgaben im Trainingsbetrieb beachten sollten. Der Leitfaden bietet eine Orientierung, um Wege aufzuzeigen, wie der Fußball im Amateurbereich wieder ins Rollen kommt kann.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Dateien u. Webseiten um allgemeine Hilfestellungen zur Wiederaufnahme des Vereinssports handelt. Maßgeblich für die Vereine im Fußball-Verband Mittelrhein sind die Vorgaben des Landes NRW sowie der örtlichen Behörden!
Hier finden Sie den Leitfaden zum Download.
Weitere Informationen:
Darüberhinaus haben der Landessportbund NRW und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) viele hilfreiche Tipps für Vereine zur Wiederaufnahme des Vereinssports zusammengestellt:
Hier geht es zur Übersicht des LSB NRW.
Hier finden Sie die Handlungshilfe für Breitensportvereine der VBG zum Download.
