Sportgerichte im Fußballkreis Bonn
Im Fußball-Verband Mittelrhein gibt es, ebenso wie im Staat, eine Gewaltenteilung. Die Rechtsprechung und das Verfahren regeln sich nach den Satzungen und Ordnungen des Verbandes, des WDFV und des DFB.
Zuständige Rechtsorgane sind die Verbandssportgerichte, die Bezirkssportgerichte und die Kreissportgerichte sowie die Verbandsjugendsportgerichte und die Kreisjugendsportgerichte.
Satzungen und Ordnungen finden Sie im Downloadbereich.