Nutzungsordnung für die Sportstätten der Bundesstadt Bonn

Nutzungsordnung für die Sportstätten der Bundesstadt Bonn

In unserem Downloadbereich befindet sich ab sofort die Haus und Nutzungsordnung für die Sportstätten der Bundesstadt Bonn

Diese regeln auch, wie Sportstätten zu beantragen sind. Grundsätzlich gilt dabei, dass die Nutzung aller Sportstätten in der Bundesstadt durch einen Belegungsplan geregelt wird. Nutzungszeiten müssen rechtzeitig und schriftlich bei der Sportverwaltung beantragt werden. Erst nach schriftlicher Zusage darf eine Nutzung der Sportstätte in Anspruch genommen werden. 

Weitere Informationen zu den Sportstätten der Bundesstadt Bonn gibt es auf www.bonn.de.

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